Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14735
OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10 (https://dejure.org/2011,14735)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2011 - 13 U 79/10 (https://dejure.org/2011,14735)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2011 - 13 U 79/10 (https://dejure.org/2011,14735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteilsanspruch - Anspruch auf Auskunft über den Veräußerungserlös eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314; BGB § 242
    Auskunftsansprüche des Erben gegen den Beschenkten im Hinblick auf Pflichtteilsergänzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10
    Weiter meint er, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe etwa BGH, NJW 1990, 180) könne aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ein nicht normierter "allgemeiner" Auskunftsanspruch nur dann hergeleitet werden, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich brächten, dass der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechtes im Unklaren und deshalb auf die Auskünfte des Verpflichteten angewiesen sei.

    Da die Vorschrift des § 2314 BGB nach ihrem Wortlaut und ihrem Zweck auf den Nichterben als Anspruchsinhaber zugeschnitten ist, kommt eine entsprechende Anwendung auf den pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten - so liegt hier der Fall - nicht in Betracht (vgl. BGHZ 61, 180; BGH NJW 1990, 180).

    Wie der Bundesgerichtshof (s. BGH NJW 1990, 180) weiter ausgeführt hat, bringt das Rechtsverhältnis zwischen dem pflichtteilsberechtigten Erben und dem Beschenkten es mit sich, dass der Berechtigte unverschuldet selbst dann keine Gewissheit über Bestehen und Umfang seines Rechts auf Pflichtteilsergänzung gewinnen kann, wenn er alle pflichtteilsrelevanten Schenkungen kennt; denn sein Recht ist entscheidend von dem Wert der Zuwendungen bestimmt.

    Dabei ist ein schützenswertes Interesse des Pflichtteilsberechtigten daran anzuerkennen, dass der Wert der übertragenen Grundstücke sachverständig und objektiv ermittelt wird (siehe BGH NJW 1990, 180).

    Dies ist vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 1990, 180) für den Fall angenommen worden, dass der Pflichtteilsberechtigte eine Pflichtverletzung seines (früheren) Prozessbevollmächtigten geltend macht, die zur Verjährung des Pflichtteilsanspruchs aus § 2303 Abs. 1 BGB geführt hat, und der Pflichtteilsberechtigte die genaue Kenntnis des Nachlasses benötigt, um eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Prozessbevollmächtigten abschätzen und durchsetzen zu können.

  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10
    Dies lasse sich auch aus Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.03.1992 (IV a ZR 27/81) und vom 14.10.1992 (IV ZR 211/91) nachvollziehen.

    Diesem Ansatz steht vorliegend auch nicht der Inhalt des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 14.10.1992 (IV ZR 211/91) entgegen.

    Insbesondere weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Urteilen vom 17.03.1982 (IVa ZR 27/81) sowie vom 14.10.1992 (IV ZR 211/91) ab.

  • BGH, 17.03.1982 - IVa ZR 27/81

    Bewertung eines Unternehmens im Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10
    Dies lasse sich auch aus Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.03.1992 (IV a ZR 27/81) und vom 14.10.1992 (IV ZR 211/91) nachvollziehen.

    Insbesondere weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Urteilen vom 17.03.1982 (IVa ZR 27/81) sowie vom 14.10.1992 (IV ZR 211/91) ab.

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10
    Da die Vorschrift des § 2314 BGB nach ihrem Wortlaut und ihrem Zweck auf den Nichterben als Anspruchsinhaber zugeschnitten ist, kommt eine entsprechende Anwendung auf den pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten - so liegt hier der Fall - nicht in Betracht (vgl. BGHZ 61, 180; BGH NJW 1990, 180).

    Nach diesen allgemein anerkannten Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof auch dem pflichtteilsberechtigten Erben einen Anspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten zugesprochen, wonach dieser ihm Auskunft über pflichtteilserhebliche Schenkungen des Erblassers an ihn - den Beschenkten - zu erteilen hat (etwa BGHZ 61, 180; BGH LM § BGB § 2314 BGB Nr. 8), falls der Erbe sich die erforderlichen Informationen nicht auf andere ihm zumutbare Weise beschaffen kann.

  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der des rechtlichen Leistungserfolgs der Schenkung und dieser ist zugleich identisch mit dem Fristbeginn in § 2325 Abs. 3 BGB (vgl. BGH NJW 1975, 1831; vgl. auch dazu Staudinger/Wolfgang Olshausen (2006), § 2325 BGB Rn. 95).
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10
    Denn der Auskunftsanspruch wäre auf die Weitergabe von Wissen gerichtet, das der Verpflichtete hat oder sich verschaffen muss (vgl. BGHZ 89, 24).
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84

    Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10
    Bei Anwendung der Grundsätze, die für den nicht normierten "allgemeinen" Auskunftsanspruch aus § 242 BGB entwickelt worden sind und die im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (veröffentlicht unter FamRZ 1985, 1249) auch hier anzuwenden sein dürften, wäre grundsätzlich vom Vorliegen der Voraussetzungen dieses Auskunftsanspruchs der Klägerin auszugehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht